Schulanfang & Aufsicht
Die Kindergärten des Einzugsgebietes haben jedes Jahr die Möglichkeit, mit den zukünftigen Schulkindern für einen Tag am Unterricht der jahrgangsübergreifenden Anfangsklassen teilzunehmen. Die Kinder erhalten so einen Einblick in den Schulalltag und lernen die Schule besser kennen.
Vor den Anmeldungen der Schulneulinge können Eltern und Kinder unsere schulische Arbeit an einem Samstag beobachten und sich über unsere Schule informieren. Es werden Schulführungen angeboten und Einblicke in den Unterrichtsalltag der verschiedenen Jahrgangsstufen gewährt.
Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt direkt vor oder nach den Herbstferien zu vorgegebenen Terminen. Die Eltern werden hierzu schriftlich vom Schulamt eingeladen und auf die für sie zuständigen Schulen hingewiesen. Neben der Abwicklung des bürokratischen Teils der Anmeldung wird ein persönlicher Kontakt zum Kind aufgenommen. Um besser auf die individuellen Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingehen zu können, findet ein Gespräch zwischen den Eltern und der Schulleitung statt. Währenddessen testet eine Kollegin das Kind in einem Einzelgespräch, um dessen Entwicklungsstand, insbesondere im sprachlichen Bereich, besser einschätzen zu können. Auffällige Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund werden zu einem ausführlicherem Sprachtest ("Fit in Deutsch") eingeladen. Deckt dieser Test Sprachschwierigkeiten auf, nehmen die Kinder von Januar bis zu den Sommerferien an einem Sprachkurs teil, der ihre schulrelevanten Deutschkenntnisse fördert. Zu einem späteren Zeitpunkt findet eine schulärztliche Untersuchung statt.
Danach wird entschieden, ob das Kind in die Schule aufgenommen werden kann. Bei Kannkindern entscheiden die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, der Sprachtest und in Zweifelsfällen eine Hospitation über die Aufnahme.
Sprachstandsfeststellung
Zur Feststellung des Sprachstandes des Kindes vor der Einschulung nutzen wir das Verfahren „Fit in Deutsch“. Wir führen dieses Verfahren bei den Kindern durch, die in ihrer Sprachbiografie auffallen. Hierzu gibt u.a. das Elterngespräch Auskunft, welches am Tag der Anmeldung stattfindet. Dabei liegt unsere Aufgabe darin festzustellen, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse beim Kind vorhanden sind. Kinder, bei denen diese Kenntnisse nicht vorhanden sind, müssen an einer besonderen Fördermaßnahme der RAA (Regionale Arbeitsstelle für Ausländerförderung) teilnehmen. Das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes dient dazu, die Deutschkenntnisse des Kindes zu überprüfen und damit die Entscheidung zu begründen, ob das Kind zur sprachfördernden Maßnahme zur Teilnahme verpflichtet wird.
Dazu werden sowohl der aktive und der passive Wortschatz des Kindes, sein Sprachverständnis als auch seine aktive Sprachstrukturierung überprüft. So wird sein individueller Sprachentwicklungsstand festgestellt.
Die Bestandteile bzw. der Ablauf des Verfahrens sind:
- die Sprachbiografie – das Elterngespräch
- das Gespräch mit dem Kind
- der passive Wortschatz
- das Aufgabenverständnis
- die aktiven Äußerungen
- die begleitenden Beobachtungen.
Mit diesem Verfahren wird jedoch nur festgestellt, ob das Kind in schulrelevanten Bereichen der sprachlichen Kommunikation einer Förderung bedarf. In welchen Bereichen diese Förderung erfolgen muss; wie gut bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache die Erstsprache entwickelt ist und ähnliche Fragestellungen werden aufgrund der gewonnen Ergebnisse nicht beantwortet. Die umfangreicheren und differenzierteren Beobachtungen der Sprachentwicklung erfolgen dann zu Beginn der Fördermaßnahme.
Die Klasseneinteilung erfolgt nach verschiedenen Kriterien, u.a. Verteilung Junge/Mädchen, Kannkinder, usw. Außerdem hält die Schule Rücksprache mit den Kindergärten. Nach der Einteilung erhält jedes Kind einen persönlichen Brief von seiner Lehrerin, durch den es erfährt, wie Lehrerin und Klasse heißen, wer die Klassenkameraden sind, welche Materialien benötigt werden und wie der 1. Schultag verläuft.
Die Schulneulinge erhalten kurz vor oder unmittelbar nach dem Schuleintritt eine Einladung zu einem Kennenlernnachmittag. An diesem haben Eltern und Kinder die Möglichkeit, die Klassenkameraden und die Klassenlehrerin kennen zu lernen.
Wir, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer sowie das Personal der KGS Friedlandstraße, wollen miteinander rücksichtsvoll, höflich und hilfsbereit umgehen. Dafür haben wir uns eine Schulordnung mit Regeln gegeben. Damit alle Freude haben, ungestört lernen und erfolgreich arbeiten können, werden wir uns für diese Ordnung in der Schule mitverantwortlich fühlen und aktiv für sie eintreten.
In der Pause
- Unterrichts- und Pausenzeiten
- Vor Schulbeginn: 8.00 bis 8.15 Uhr (Aufsicht durch Lehrperson auf dem Schulhof)
- Frühstückspause: 9.45 bis 9.55 Uhr (Aufsicht in der Klasse durch die/den Klassen- odr FachlehrerIn)
- Große Pause: 9.55 bis 10.15 Uhr (Aufsicht durch Lehrperson auf dem Schulhof)
- Kleine Pause: 11.45 bis 12.00 Uhr (Aufsicht durch Lehrperson auf dem Schulhof)
- Bei Raumwechsel sind die Schultaschen mitzunehmen. Nach dem Sportunterricht bringen die SchülerInnen mit ihren Sport-/ Schulsachen zuerst zurück in ihre Klassen und gehen dann in die Pause.
- Es stehen 3 Schulhöfe für die Kinder der KGS Friedlandstraße und der Berthold-Otto-Schule zur Verfügung:
- der große Schulhof zwischen dem OGS-Gebäude und dem Gemeinschaftsschul-Gebäude
- der große Schulhof zwischen dem Gemeinschaftsschulgebäude und dem Gebäude der KGS
- der kleine Schulhof zwischen der Rückwand der Aula und dem neuen Gebäude der OGS.
- Während der Pause müssen die SchülerInnen die Unterrichtsräume verlassen und einen Schulhof aufsuchen. Die Räume werden verschlossen.
- In den Regenpausen bleiben alle Schüler im Gebäude und verhalten sich rücksichtsvoll. Die Klassen- bzw. FachlehrerInnen führen in den Räumen Aufsicht.
- In den Pausen verhalten sich alle rücksichtsvoll und verzichten auf das Werfen von Schneebällen oder Gegenständen, auf das „Waschen“ mit Schnee und alles, was andere verletzten könnte. Hierzu gibt es Pausenregeln, die auf jeden Fall beachtet werden müssen.
- Der Spielverleih ist in der großen Pause geöffnet. Es dürfen nur schuleigene Bälle benutzt werden.
- Ballspiele sind nur in den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt: auf den Tischtennisplatten, auf dem gekennzeichneten Fussballplatz.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.